Schadenbeispiele für die Privathaftpflicht |
Privathaftpflichtversicherung Schadenbeispiel-Klassiker
Ein Fahrradfahrer kommt zu Fall. Das ist ein einfach vorzustellendes Schadenereignis. Man überquert als Fußgänger die Straße, schaut zur falschen Seite und übersieht einen sich schnell nähernden Fahrradfahrer. Dieser weicht in letzter Sekunde aus und stürzt dabei schwer. Der Fahrradfahrer ist daraufhin teilweise gelähmt und hat Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen.
Kinder Ihr drei- jähriges Kind kratzt aus Spaß mit einem Stein am Lack des Nachbars-Auto entlang. Dafür kommt die Privathaftpflicht grundsätzlich nicht auf. Die Versicherung haftet zwar für Schäden, die Sie und Ihre Familie (wie auch Ihre Kinder) verursachen, sie leistet jedoch nur dann, wenn Sie selbst auch haftbar sind. Ist ihr Kind jedoch unter sieben Jahre alt und damit noch deliktunfähig und haben Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht schuldhaft verletzt, müssten Sie theoretisch auch nicht den teuren Lack-Schaden bezahlen. Um jedoch kein dauerhaft schlechtes Verhältnis mit seinem Nachbarn zu bekommen, möchte man den Schaden eventuell trotzdem ersetzen. Wer das nicht aus eigener Tasche übernehmen möchte, sollte eine Privathaftpflichtversicherung mit Erweiterung auf deliktunfähige Kinder abschließen. Welche Versicherung diesen Zusatz anbietet steht in den Leistungsdetails des Vergleichs.
Im Urlaub Achten Sie darauf, dass Ihre private Haftpflicht weltweiten Schutz im Ausland bietet, damit Sie bei einem Schadenereignis die Kosten erstattet bekommen (z.B. aus Versehen Beschädigung des Hotel-Zimmers).
Beim Autofahren Wenn Sie einen Haftpflicht-Schaden beim Führen eines Kraftfahrzeugs verursachen ist das in der Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Sie benötigen dafür eine gesetzlich vorgeschriebene KFZ Haftpflichtversicherung. Ausnahme: Sie fahren auf Ihrem eigenen Grundstück mit dem Wagen (nicht öffentlicher Weg).
Natürlich sind noch unzählige weitere Schadenfälle denkbar.
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